Arbeitsmedizinische Informationen
Unterweisungen
Beschäftigte sollen sich an ihrem Arbeitsplatz sicher und gesundheitsgerecht verhalten. Dazu müssen sie die möglichen Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und in ihrem Betrieb kennen und Sinn und Zweck der Arbeitsschutzmaßnahmen verstehen. Der Arbeitgeber ist daher gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus § 81 Betriebsverfassungsgesetz, § 12 und 14 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Arbeitsstättenverordnung.
Was der Arbeitgeber beachten und umsetzen muss:
- Eine Unterweisung beinhaltet Anweisungen und Erklärungen, die speziell auf den Betrieb sowie den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
- Beschäftigte müssen grundsätzlich bei Einstellung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen werden und danach in regelmäßigen Abständen (mindestens jährlich, ggf. in kürzeren Abständen). Konkrete Themen für Erst- und Wiederholungsunterweisungen können z.B. sein: Erste Hilfe-Organisation, Verhalten im Brandfall, Kenntnis der Flucht- und Rettungswege, Ergonomie am Arbeitsplatz, Umgang mit Maschinen, Handhabung von persönlicher Schutzausrüstung, Schutz vor Infektionen...
- Darüber hinaus müssen Unterweisungen durchgeführt werden bei Änderungen der Arbeitsaufgaben und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien. Weitere Anlässe für Unterweisungen sind z.B. Arbeitsunfälle oder Beinahe-Unfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten.
- Verantwortlich für die Durchführung von Unterweisungen ist der Arbeitgeber. Er kann die Unterweisungspflicht aber auf andere Personen übertragen. In der Regel werden Unterweisungen von den unmittelbar Vorgesetzten durchgeführt. Auch der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können in die Vorbereitung von Unterweisungen und auch in die Durchführung mit eingebunden werden.
- Unterweisungen werden während der Arbeitszeit durchgeführt.
- Zeitpunkt und Inhalte der Unterweisung müssen schriftlich dokumentiert und von den unterwiesenen Beschäftigten durch Unterschrift bestätigt werden.
Stand: November 2019
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Quellen und weiterführende Literatur:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Warum muss unterwiesen werden und worauf ist dabei zu achten? https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/Grundlagenwissen/Sieben-Schritte-zur-Gefaehrdungsbeurteilung/Schritt_5/Warum-unterweisen.html
- Initiative Neue Qualität der Arbeit - INQA: Unterweisung im Dialog http://www.inqa.de/DE/Angebote/Publikationen/pflege-hh-unterweisung-im-dialog.html
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