Arbeitsmedizinische Informationen
Betriebsbegehungen
Betriebsbegehungen sind wesentliche Grundlage der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung eines Betriebes und seiner Beschäftigten.
Im Rahmen von Betriebsbegehungen
- gewinnen die Teilnehmer Kenntnisse über die Arbeitsplätze und deren Gestaltung, die Arbeitsbedingungen, Arbeitsabläufe sowie die Arbeitsorganisation;
- kann das Verhalten von Mitarbeitern beobachtet und insbesondere auch die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen überprüft werden (Einhaltung von Regeln, Nutzung von technischen Schutzvorrichtungen, Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung, ...);
- sollen Gefährdungen und Mängel frühzeitig erkannt werden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.
Strukturierte Betriebsbegehungen sind elementare Voraussetzung für die Erstellung und Anpassung der im Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefährdungsbeurteilung und u.a. auch für die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Unabhängig von Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl wird die Durchführung von Begehungen in mehreren Gesetzen und Verordnungen gefordert (z.B. Arbeitssicherheitsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz).
Als Faustregel gilt, dass jeder Arbeitsplatz einmal jährlich im Rahmen einer allgemeinen Betriebsbegehung besichtigt werden sollte. Darüber hinaus werden Begehungen einzelner Betriebsbereiche oder Arbeitsplätze nach Bedarf aus speziellen Anlässen durchgeführt (z.B. Unfallanalyse, Auffälligkeiten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, Verdacht auf Vorliegen einer arbeitsbedingten Erkrankung oder einer Berufskrankheit, Änderung von Arbeitsverfahren oder Einsatz neuer Maschinen, Schwangerschaft einer Mitarbeiterin, ...).
Teilnehmer einer planmäßigen Betriebsbegehung sind u.a.:
- Unternehmer oder Beauftragter des Unternehmers
- für den jeweiligen Arbeitsbereich Verantwortlicher
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Mitarbeitervertretung
- Sicherheitsbeauftragter
wichtige Themen von Betriebsbegehungen sind u.a.:
- Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen
- Verhalten der Mitarbeiter, Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Erste-Hilfe-Material, Meldeblock, Aushänge zur Ersten Hilfe
- Ausstattung und Zustand der Arbeitsstätte (Umkleiden, Toiletten, Pausenräume)
- Hygiene (Kühlschränke, Waschräume, Toiletten, ...)
- Fluchtwege (ausreichend gekennzeichnet? freigehalten?)
- ...
Es ist empfehlenswert, zu allen Begehungen ein Protokoll anzufertigen!
Stand: November 2019
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