• GESUND ARBEITEN IN THÜRINGEN

    Gesundheit ist entscheidend für mehr Lebensqualität,
    aber auch für ein produktives und erfülltes Arbeitsleben

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Arbeitsmedizinische Informationen

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz muss der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen sog. Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden.


Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus

  • dem Arbeitgeber (oder einem von ihm beauftragten Vertreter),
  • zwei Betriebsratsmitgliedern,
  • dem Betriebsarzt,
  • der Fachkraft für Arbeitssicherheit und
  • den Sicherheitsbeauftragten.

Ggf. können weitere Personen hinzugezogen werden.

Im Arbeitsschutzausschuss kommen somit die betrieblichen Experten für Arbeits- und Gesundheitsschutz mit den Verantwortlichen des Betriebes zusammen, sie informieren und beraten sich zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und treffen Entscheidungen.


Typische Themen in ASA-Sitzungen sind u.a.:

  • Stand der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen seit der letzten Sitzung
  • Analyse des Unfall- und Krankheitsgeschehens
  • Ergebnisse von Betriebsbegehungen und deren Auswertung
  • Vorstellung neuer Gesetze und Verordnungen
  • Beratung zu Themen der Arbeitsmedizin
  • Beratung zu Themen der Arbeitssicherheit
  • Planung betrieblicher Maßnahmen zu Erster Hilfe, Brandschutz etc. (konkretes Beispiel: Planung einer Evakuierungsübung oder von Löschübungen)
  • Besprechung geplanter Baumaßnahmen, Änderung von Arbeitsvorgängen, neuer Arbeitsverfahren
  • Beschaffung neuer persönlicher Schutzausrüstung
  • ...

Der Arbeitsschutzausschuss sollte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mindestens vierteljährlich zusammenkommen.

Die Einladung zu den ASA-Sitzungen erfolgt durch den Arbeitgeber. Zu jeder Sitzung sollte ein Protokoll angefertigt werden.


Stand: November 2019

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