• GESUND ARBEITEN IN THÜRINGEN

    Gesundheit ist entscheidend für mehr Lebensqualität,
    aber auch für ein produktives und erfülltes Arbeitsleben

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Arbeitsmedizinische Informationen für Arbeitgeber

"unverantwortbare Gefährdung"

Der Gesetzesgeber definiert eine Gefährdung nach § 9 MuSchG als unverantwortbar, „wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist. Eine unverantwortbare Gefährdung gilt als ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber alle Vorgaben einhält, die aller Wahrscheinlichkeit nach dazu führen, dass die Gesundheit einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes nicht beeinträchtigt wird."

Bezüglich des unbestimmten Rechtsbegriffs „unverantwortbare Gefährdung" soll der im Gesetz vorgesehene Ausschuss für Mutterschutz Art, Ausmaß und Dauer der möglichen unverantwortbaren Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ermitteln und begründen und sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes aufstellen. Diese Regeln sollen den Status der Vermutungswirkung bekommen. Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass bei Einhaltung der Regeln die im Gesetz gestellten Anforderungen erfüllt sind. (Diese Regeln sind zwar vorgesehen, existieren derzeit aber leider noch nicht.)


Stand: Juni 2018


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