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    aber auch für ein produktives und erfülltes Arbeitsleben

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Aktuelle Meldungen

Schutzimpfungen durch Betriebsärzte - zweiter "Impfvertrag"

Pressemitteilung - DGAUM und BAHN-BKK schließen zweiten bundesweiten Vertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte

München, 14. Dezember 2018 – Einen weiteren bundesweiten Selektivvertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte haben heute die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die BAHN-BKK abgeschlossen, der zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Die BAHN-BKK ist mit rund 680.000 Versicherten eine der größten betrieblichen Krankenversicherer in Deutschland. Als bundesweit geöffnete Krankenkasse bietet die BAHN-BKK Versicherungsleistungen und Präventionsangebote sowohl für Geschäftskunden und Privatkunden an. Auch dieser Vertragsabschluss ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Betriebsärzte ihren im Rahmen des sog. Präventionsgesetzes einen flächendeckenden Versorgungsauftrag im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen und aktiv an der Erhöhung der Durchimpfungsquote in der Bevölkerung mitwirken sollen. Grundlage dafür ist jetzt eine vertragliche Regelung, in der Regelungen von § 132e SGB V (Versorgung mit Schutzimpfungen) mit Bestimmungen von § 140a SGB V (Besondere Versorgung) verbunden sind. Dieser rechtliche Lösungsansatz von DGAUM und BAHN-BKK ist im Selektivvertragsbereich völlig neu und zeichnet sich zudem dadurch aus, dass neben den gesetzlichen Impfleistungen auch Satzungsleistungen der BAHN-BKK bedacht sind.

Kooperation DGAUM und BAHN BKK: Arbeitswelt für Prävention nutzen

Seit dem 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz besteht ein gesellschaftlicher Konsens, den wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit einer raschen Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen durch einer Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Die Lebens- und Arbeitswelt in Betrieben, Unternehmen und bei öffentlichen Arbeitgebern stellt mit mehr als 44 Millionen Beschäftigten in unserer Gesellschaft das größte Präventionssetting sowohl für Maßnahmen im Rahmen der Verhaltens- als auch der Verhältnisprävention dar. Dieses Potenzial wollen DGAUM und BAHN-BKK mit ihrem gemeinsamen Vertragswerk nutzen.

Schutzimpfungen durch Betriebsärzte: Vorteile für Versicherte

Das Präventionsgesetz hat es den dafür verantwortlichen Akteuren zur Aufgabe gemacht, den Zugang zu Impfungen zu erleichtern. Daher stellt die Versorgung mit Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte einen wichtigen Bestandteil des Präventionsgesetzes dar. Ziel ist es, den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und gerade das Setting Arbeitsplatz dafür zu nutzen, wenn diese Impfungen durch die Ständige Impfkommission (STIKO) für diese Beschäftigten empfohlen sind und nicht auf Grund einer speziellen Arbeitsplatzgefährdung zu Lasten des jeweiligen Arbeitgebers zu veranlassen wären. Der Gesetzgeber hat in § 132e SGB V die Verpflichtung gegenüber den Krankenkassen festgelegt, mit den Betriebsärzten Verträge über die Impfleistung und deren Vergütung abzuschließen. In Streitfällen ist dafür sogar ein Schiedsverfahren vorgesehen. Für die Versicherten der BAHN-BKK liegt der Vorteil dieses Vertragsabschlusses mit der DGAUM klar auf der Hand: Alle Impfungen, gleich ob gesetzliche oder eine der vielen zusätzlichen Satzungsleistungen, können direkt im Betrieb oder im Unternehmen durch den am Vertrag teilnehmenden Betriebsarzt durchgeführt werden. Der Weg in die Praxis entfällt. Abgerechnet wird direkt mit der BAHN-BKK. Und auch der Eintrag in die elektronische Patientenakte ist inklusive. Für die DGAUM nimmt die BAHN-BKK im Feld der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention eine Vorreiterrolle ein.

Vorteile für Betriebsärzte

Mit der HELMSAUER GRUPPE hat die DGAUM einen externen Abrechnungsdienstleister gefunden, der mit seinem Leistungsangebot hervorragend zum Anforderungsprofil passt und über langjährige Erfahrungen im Feld der Abrechnungen von Selektivverträgen verfügt. Unter dem Namen DGAUM-Selekt können die am Selektivvertrag teilnehmenden Betriebsärzte den kompletten Abrechnungsservice nutzen: eine eigene Softwarelösung zur Leistungserfassung, ein geschütztes Onlineportal für Abrechnung und Information der Ärzte mit Datenupload sowie ein eigenes Kompetenzcenter für Beratung und Support. Außerdem bietet das Abrechnungsportal von HELMSAUER die Möglichkeit, Privatliquidationen abzurechnen. Gerade bei Impfkampagnen im Betrieb können die dort für Selbstzahler bzw. Privatpatienten erbrachten ärztlichen Impfleistungen und gestellten Impfstoffe dann zeitnah für Betriebsärzte vergütet werden. Die DGAUM-Mitgliedschaft ist für die Nutzung von DGAUM-Selekt keine Voraussetzung, allerdings erhalten Mitglieder deutliche Preisvorteile bei den Bearbeitungsgebühren.

Weitere Infos unter: https://www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/

Kontakt DGAUM:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Hauptgeschäftsführer: Dr. Thomas Nesseler
Presse: Berit Kramer
Schwanthaler Str. 73 b • 80336 München
Tel. 089/330 396-0 • Fax 089/330 396-13
E-Mail: gs@noSpam.dgaum.de
Web: www.dgaum.de


Über DGAUM:

Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1100 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind. Weitere Informationen unter www.dgaum.de.


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