Arbeitsmedizinische Informationen für Arbeitgeber
Mutterschutz - Urlaubsanspruch
Ausfallzeiten aufgrund von Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverboten gelten bzgl. der Berechnung des Jahresurlaubs als Beschäftigungszeiten. Für diese Zeiten besteht Urlaubsanspruch. (§ 24 MuSchG)
Stand: Juni 2018