• GESUND ARBEITEN IN THÜRINGEN

    Gesundheit ist entscheidend für mehr Lebensqualität,
    aber auch für ein produktives und erfülltes Arbeitsleben

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    aber auch für ein produktives und erfülltes Arbeitsleben 

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Arbeitsmedizinische Informationen für Arbeitgeber

Mutterschutz - "Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen"

Der Arbeitgeber muss eine Frau für Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft (sog. "Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen") von der Arbeit freistellen. Für die Arbeitnehmerin darf hierdurch kein Verdienstausfall entstehen (§ 23 MuSchG).

Entsprechendes gilt auch für Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.


Stand: Juni 2018

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